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Naturheilverfahren biblisch hinterfragt

Über 300 alternative Heil- und Diagnoseverfahren aus biblischer Sicht bewertet

Therapeuten ohne rechtliche Anerkennung

Osteopath oder Diplom Osteopath

Der Osteopath ist zwar in Deutschland mittlerweile sehr bekannt und genießt ein hohes Ansehen, doch ist die Osteopathie kein anerkannter Ausbildungsberuf in Deutschland. In den USA und einigen europäischen Ländern ist das Berufsbild des Osteopathen anerkannt. Der Osteopath ist in Deutschland vielmehr eine Tätigkeitsbezeichnung, keine Berufsbezeichnung. Wer Osteopathie praktiziert, ob er dies gelernt hat oder nicht, darf sich Osteopath nennen. Meistens verwenden diesen Begriff ausgebildete Physiotherapeuten oder Heilpraktiker, die Fortbildungen auf dem Gebiet der Osteopathie belegt haben.  

Osteopathenverbände in Deutschland legen zwar Richtlinien fest, wann man sich Osteopath nennen darf und wann nicht. Diese Richtlinien sind aber in Deutschland kein Gesetz und besitzen keine rechtliche Verbindlichkeit. Jeder, der sich berufen fühlt Osteopath zu sein, darf sich Osteopath nennen. Manche nennen sich auch Diplom Osteopathen, was den Eindruck einer akademischen Qualifikation erweckt.

Der Osteopath darf keine Krankenbehandlungen durchführen und keine Diagnosen stellen. Er darf nur vorbeugend und zu Wohlfühlzwecken tätig werden. Es sei denn, der Osteopath ist z. B. Physiotherapeut (hat also einen anerkannten medizinischen Heilhilfsberuf), dann darf er auf Verordnung eines Arztes, Zahnarztes oder Heilpraktikers tätig werden. Falls der Osteopath gleichzeitig ein Heilpraktiker oder Arzt ist, darf er auch von sich aus therapeutisch tätig werden.

 

Gesundheitsberater

Gesundheitsberater hört sich zwar gut an, ist aber kein anerkannter Ausbildungsberuf in Deutschland. Jeder darf sofort eine Gesundheitsberatungspraxis in Deutschland eröffnen, ohne eine Ausbildung vorweisen zu müssen.

Einige Gesundheitsberater haben sich durch Kurse oder Bücher ein gewisses medizinisches Wissen angeeignet. Wiederum andere haben sich durch eine medizinische Ausbildung, zum Beispiel als Krankenschwester oder Arzthelferin, Kenntnisse angeeignet.

Der Gesundheitsberater darf beratend tätig werden, aber keine Heilbehandlungen praktizieren. Vorbeugende Behandlungen dürfen sie jedoch durchführen.

 

Ernährungsberater

Beim Ernährungsberater ist es wie mit dem Gesundheitsberater, es ist kein anerkannter Ausbildungsberuf. Jeder Laie darf sofort als Ernährungsberater tätig werden und eine Praxis eröffnen. Manche Ernährungsberater haben eine solide Ausbildung zum Beispiel als Diätassistent genossen. Wiederum andere nennen sich Ernährungsberater weil sie Nahrungsergänzungsmittel verkaufen und eine Schulung über ein oder zwei Wochenenden absolviert haben. Ernährungsberater dürfen wie Gesundheitsberater nur beratend aber nie therapeutisch tätig werden.

 

Sportphysiotherapeut

Sportphysiotherapeut ist auch eine Tätigkeitsbezeichnung und keine Berufsbezeichnung. Es gibt keinen Ausbildungsberuf zum Sportphysiotherapeuten. Sportphysiotherapeuten sind meistens Masseure oder Physiotherapeuten, die sich auf den Bereich der Sportphysiotherapie spezialisiert haben.

 

Chiropraktiker

Auch der Chiropraktiker ist kein anerkannter Beruf in Deutschland. Meistens nennen sich Ärzte, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten Chiropraktiker, weil sie diese Behandlungsform praktizieren.

 

Homöopath

Der Laie versteht unter dem Homöopathen meistens den Heilpraktiker. Der Begriff wird öfter als Synonym für Heilpraktiker verwendet. Doch ist die Homöopathie (siehe unter Homöopathie) nur ein Verfahren der Naturheilkunde und nicht die Naturheilkunde selbst.

Homöopath ist eine Tätigkeitsbezeichnung und keine Berufsbezeichnung. Es gibt keine Berufsausbildung zum Homöopathen. Homöopathen nennen sich meistens Ärzte oder Heilpraktiker, die sich auf das Gebiet der Homöopathie spezialisiert haben.

 

Kinesiologe

Der Begriff „Kinesiologe“ ist auch eine Tätigkeitsbezeichnung und keine Berufsbezeichnung. Heilpraktiker oder Physiotherapeuten, die die Kinesiologie anwenden, nennen sich gelegentlich Kinesiologen. Sollte die Kinesiologie zur Therapie angewandt werden, dann gilt auch hier das Gesetz zur Ausübung der Heilkunde.

 

Massagetherapeut

Massagetherapeut nennen sich meistens Menschen, die in Wellnessunternehmen arbeiten und dort Massage praktizieren. Es ist kein anerkannter Ausbildungsberuf. Massagetherapeut darf nicht mit dem staatlich zugelassenen Masseur, der Krankenbehandlungen auf Verordnung durchführen darf, verwechselt werden. Massagetherapeuten dürfen nur zur Vorbeugung und zu Wohlfühlzwecken tätig werden. Manche nennen sich auch Ganzheitliche Massagetherapeuten.

 

Diplom Vitalogist

Bei der Bezeichnung „Diplom Vitalogist“ wird der Eindruck erweckt, dass es sich um eine akademische Berufsgraduierung handelt, dem ist aber nicht so. Die Ausbildung, die ohne Vorkenntnisse durchführbar ist, geht über 2 Jahre und beträgt insgesamt 24 Kurstage, die meistens an Wochenenden durchgeführt werden. Weiteres zur Vitalogie lesen Sie unter „Vitalogie“.

Der Vitalogist darf auch nur vorbeugende Behandlungen durchführen. Die Übergänge zur Therapie sind allerdings sehr fließend. Wer will kontrollieren, ob die Behandlungen vorbeugend oder schon zur Therapie durchgeführt werden?

 

Vitametiker

Die Vitametik wird in dem Menü „Alternative Heilverfahren A-Z“ vorgestellt. Der Vitametiker führt vitametische Behandlungen zur Gesundheitsvorsorge durch. Er darf nur vorbeugend tätig werden. Die Übergänge zur Therapie (und damit zur Ausübung der Heilkunde) sind sehr fließend und nur schwer kontrollierbar. Die Ausbildung geht über 7 Wochenenden.

 

Ayurvedatherapeut, Aromatherapeut, Bewegungstherapeut, Körpertherapeut und andere Therapeuten

Die Wörter „Therapie“ und „Therapeut“ erwecken den Eindruck, dass diese Personen Heilbehandlungen durchführen dürfen. Bei den Begriffen Ayurvedatherapeut, Aromatherapeut, Bewegungstherapeut, Körpertherapeut, Dorn-Therapeut, Massagetherapeut, Farbmeridiantherapeut, Atemtherapeut, Fußreflexzonentherapeut, Hypnosetherapeut, Kraniosakraltherapeut, Lymphtherapeut, Manualtherapeut, Musiktherapeut, Neuraltherapeut, Phytotherapeut, Schüßler-Therapeut, Triggerpunkttherapeut und Yogatherapeut handelt es sich immer um Tätigkeitsbezeichnungen und nie um eine Berufsbezeichnung. Allen ist gemeinsam, dass sie keine anerkannten Ausbildungsberufe sind und die jeweilige Therapie nicht als Heilkunde ausgeübt werden darf. Es sei denn, die Bezeichnungen werden von einem Arzt oder Heilpraktiker geführt. Zum Teil werden diese Bezeichnungen als Tätigkeitsbezeichnung auch von anerkanntem medizinischem Personal geführt. Diese dürfen Heilbehandlungen nach Verordnung eines Arztes, Zahnarztes oder Heilpraktikers durchführen.

 

Von der Wohlfühlbehandlung zur Therapie

Beispiel 1:

Eine Fußpflegerin will ihr Dienstleistungsrepertoire erweitern und bietet noch zusätzlich Fußreflexzonenmassage an. Sie nennt sich nun auch noch Fußreflexzonentherapeutin.

Es kann sein, dass ihr neues Angebot gerne angenommen wird und die Leute sich ihre Füße als Wohlfühlbehandlung massieren lassen. Es kann aber auch sein, dass ein Kunde fragt, ob denn die Fußreflexzonenmassage bei Rückenschmerzen hilft, da er öfter unter Rückenschmerzen leidet. Da die Fußreflexzonenmassage auch bei Rückenschmerzen helfen soll, lässt sich der Kunde nach jeder Fußpflege noch eine Fußreflexzonenbehandlung geben. Ganz still und unmerklich ist die therapeutische Ebene betreten worden und es wird unerlaubterweise die Heilkunde ausgeübt.

Beispiel 2:

Ein Wellnessunternehmen bietet Aromatherapie als Wellnessbehandlung an. Eine Kundin hat in einer Illustrierten gelesen, dass die Aromatherapie auch gut bei Migräne helfen soll. Sie bucht einige Aromatherapiebehandlungen, damit es mit ihrer Migräne besser werden soll. Aus der Wellnessbehandlung ist eine Therapie geworden und das ist Ausübung der Heilkunde.

Beispiel 3:

Eine Kosmetikerin bietet neben ihrer Kosmetikdienstleistung auch Nahrungsergänzungsmittel an. Sie nennt sich ab jetzt auch Ernährungsberaterin, was auch rechtlich in Ordnung ist. Ihre Kunden erzählen ihr während der Kosmetikbehandlungen oft von ihren körperlichen Beschwerden und Erkrankungen. Da Nahrungsergänzungsmittel auch für die Gesundheit nützlich sein sollen, bietet sie diese nun öfter ihren Kunden an (was rechtlich auch in Ordnung ist). Die Kosmetikerin erfährt von einer Kundin, dass die Dorn-Therapie bei vielen Erkrankungen schnell helfen soll und diese Methode an einem einzigen Wochenende erlernt werden kann. Sie erlernt die Dorn-Therapie in einem Volkshochschulkurs und bietet dies nun auch in ihrem Kosmetikstudio an. Neben den Nahrungsergänzungsmitteln bietet sie ihren von Rückenschmerzen geplagten Kunden nun auch die Dorn-Therapie an, um damit die Rückenschmerzen zu beheben. Auch sie hat das Feld der Heilkunde beschritten und übt unerlaubterweise die Heilkunde aus.

Beispiel 4:

Ein Fitnesstrainer erstellt für viele Kunden Trainingsprogramme zur Vorbeugung von Rückenschmerzen. Da viele seiner Kunden unter Rückenschmerzen leiden, eignet er sich einige chiropraktische Handgriffe an und wendet diese immer wieder bei seinen Kunden an. Er übt somit auch die Heilkunde aus. 

An diesen vier Beispielen sehen Sie, wie fließend die Übergänge zur Therapie sind und wie schnell dies gehen kann. Da die meisten Verbraucher nicht wissen, dass viele „Therapeuten“ gar nicht therapieren dürfen und im guten Glauben zu solchen Leuten gehen, geschehen ständig Verstöße gegen das Heilpraktikergesetz.

Der Graubereich ist in der alternativen Therapeutenszene sehr groß, es tummeln sich viele angelernte oder ungelernte Therapeuten in diesem Bereich. Die dafür zuständige Behörde, das Gesundheitsamt, wird erst auf eine Anzeige hin tätig. Da aber die meisten Verbraucher nicht wissen, wer von den Therapeuten behandeln darf oder wer nicht und davon ausgehen, dass bei uns in Deutschland alles geregelt und überwacht ist, finden auch keine Anzeigen statt. Eine Vorabkontrolle der selbst ernannten Therapeuten durch das Gesundheitsamt findet meistens nicht statt.