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4. Therapeuten ohne rechtliche Anerkennung
Die Osteopathie ist zwar in Deutschland mittlerweile sehr bekannt und genießt ein hohes Ansehen, ist aber kein anerkannter Ausbildungsberuf in Deutschland. In den USA und einigen europäischen Ländern ist das Berufsbild des Osteopathen anerkannt. Der Osteopath ist in Deutschland vielmehr eine Tätigkeitsbezeichnung, keine Berufsbezeichnung. Wer Osteopathie praktiziert, ob er es gelernt hat oder nicht, darf sich Osteopath nennen. Meistens verwenden diesen Begriff ausgebildete Physiotherapeuten oder Heilpraktiker, die Fortbildungen auf dem Gebiet der Osteopathie belegt haben.
Gesundheitsberater hört sich zwar gut an, ist aber kein anerkannter Ausbildungsberuf in Deutschland. Jeder darf sofort eine Gesundheitsberatungspraxis in Deutschland eröffnen, ohne eine Ausbildung vorweisen zu müssen.
Beim Ernährungsberater ist es wie mit dem Gesundheitsberater, es ist kein anerkannter Ausbildungsberuf. Jeder Laie darf sofort als Ernährungsberater tätig werden und eine Praxis eröffnen. Manche Ernährungsberater haben eine solide Ausbildung zum Beispiel als Diätassistent genossen. Wiederum andere nennen sich Ernährungsberater, weil sie Nahrungsergänzungsmittel verkaufen und eine Schulung über ein oder zwei Wochenenden absolviert haben. Ernährungsberater dürfen wie Gesundheitsberater nur beratend, aber nie therapeutisch tätig werden. Vorbeugend dürfen sie Behandlungen durchführen.
Sportphysiotherapeut ist auch eine Tätigkeitsbezeichnung und keine Berufsbezeichnung. Es gibt keinen Ausbildungsberuf zum Sportphysiotherapeuten. Sportphysiotherapeuten sind meistens Masseure oder Physiotherapeuten, die sich auf den Bereich der Sportphysiotherapie spezialisiert haben.
Auch der Chiropraktiker ist kein anerkannter Beruf in Deutschland. Meistens nennen sich Ärzte, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten Chiropraktiker, weil sie diese Behandlungsform praktizieren.
Der Laie versteht unter dem Homöopathen meistens den Heilpraktiker. Der Begriff wird öfters als Synonym für Heilpraktiker verwendet. Doch ist die Homöopathie nur ein Verfahren der Naturheilkunde und nicht die Naturheilkunde selbst.
Der Begriff „Kinesiologe“ ist auch eine Tätigkeitsbezeichnung und keine Berufsbezeichnung. Heilpraktiker oder Physiotherapeuten, die die Kinesiologie anwenden, nennen sich gelegentlich Kinesiologen. Sollte die Kinesiologie zur Therapie angewandt werden, dann gilt auch hier das Gesetz zur Ausübung der Heilkunde.
Massagetherapeut nennen sich meistens Menschen, die in Wellnessunternehmen arbeiten und dort Massage praktizieren. Es ist kein anerkannter Ausbildungsberuf. Massagetherapeut darf nicht mit dem Masseur, der Krankenbehandlungen auf Verordnung durchführen darf, verwechselt werden. Massagetherapeuten dürfen nur zur Vorbeugung und zu Wohlfühlzwecken tätig werden. Manche nennen sich auch „Ganzheitliche Massagetherapeuten“.
Bei der Bezeichnung „Diplom Vitalogist“ wird der Eindruck erweckt, dass es sich um eine akademische Berufsgraduierung handelt, dem ist aber nicht so. Die Ausbildung, die ohne Vorkenntnisse durchführbar ist, geht über 2 Jahre und beträgt insgesamt 24 Kurstage, die meistens an Wochenenden durchgeführt werden. Die Vitalogie wird in dem Kapitel „Methoden von A-Z“ vorgestellt.
Die Vitametik wird in dem Kapitel „Methoden von A-Z“ vorgestellt. Der Vitametiker führt vitametische Behandlungen zur Gesundheitsvorsorge durch. Er darf nur vorbeugend tätig werden. Die Übergänge zur Therapie (und damit zur Ausübung der Heilkunde) sind sehr fließend und nur schwer kontrollierbar. Die Ausbildung geht über 7 Wochenenden.
Die Wörter „Therapie“ und „Therapeut“ erwecken den Eindruck, dass diese Personen Heilbehandlungen durchführen dürfen. Bei den Begriffen Ayurvedatherapeut, Aromatherapeut, Bewegungstherapeut, Körpertherapeut, Dorntherapeut, Massagetherapeut, Farbmeridiantherapeut, Atemtherapeut, Fußreflexzonentherapeut, Hypnosetherapeut, Kraniosakraltherapeut, Lymphtherapeut, Manualtherapeut, Musiktherapeut, Neuraltherapeut, Phytotherapeut, Schüßlertherapeut, Triggerpunkttherapeut und Yogatherapeut handelt es sich immer um Tätigkeitsbezeichnungen und nie um eine Berufsbezeichnung. Allen ist gemeinsam, dass sie keine anerkannten Ausbildungsberufe sind und die Heilkunde nicht ausüben dürfen. Es sei den die Bezeichnungen werden von einem Arzt oder Heilpraktiker geführt. Zum Teil werden diese Bezeichnungen, als Tätigkeitsbezeichnung, auch von anerkanntem medizinischem Personal geführt. Diese dürfen Heilbehandlungen nach Verordnung eines Arztes, Zahnarztes oder Heilpraktikers durchführen. Von der Wohlfühlbehandlung zur Therapie An diesen vier Beispielen sehen Sie, wie fließend die Übergänge zur Therapie sind und wie schnell dies gehen kann. Da die meisten Verbraucher nicht wissen, dass viele „Therapeuten“ gar nicht therapieren dürfen und im guten Glauben zu solchen Leuten gehen, geschehen ständig Verstöße gegen das Heilpraktikergesetz.
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